Allgemeine Verkaufs - und Lieferbedingungen


1. Angebote:                    Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
                                       Zwischenverkauf vorbehalten.
                                       Die Preise werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.

2. Lieferzeiten:                  Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich.
                                       Wir sind berechtigt, unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen des Käufers,
                                       vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, wenn aus Gründen höherer Gewalt,
                                       bei Betriebsstörungen oder Lieferschwierigkeiten unserer Zulieferer sowie bei Vorliegen anderer Umstände,
                                       die wir nicht zu vertreten haben, der Liefertermin nicht eingehalten werden kann.


3. Lieferung:                      Die Lieferung erfolgt ab Werk, verpackungsfrei.
                                        Etwaige Überführungs - oder Transportkosten werden vom Kunden übernommen.

4. Zahlung:                        Bei Auftragserteilung werden sofort 70 % Anzahlung fällig.
                                        Der Restbetrag ist vor Übergabe ( Lieferung / Abholung ) der Ware ohne Abzug zu begleichen.
                                        Eine Minderung der Rechnungssumme sowie eine Zurückbehaltung sind nicht statthaft.

5. Ausland:                       Die Lieferung ins Ausland erfolgt nur gegen Vorkasse über die gesamte Rechnungssumme.
   
6. Mängelrüge:                  Ewaige unvollständige oder mangelhafte Lieferungen müssen innerhalb 8  Tagen schriftlich gerügt werden.
                                       Eine Rückgabe der gerügten Ware ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht zulässig.
                                       Lieferungen nach Maß, Formen, Farben oder Sonderanfertigungen werden auf keinen Fall zurückgenommen.
   
7. Eigentumsvorbehalt :     Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
                                       Wird die Ware vor ihrer vollständigen Bezahlung an Dritte weitergegeben,
                                       so gilt die Forderung hieraus als an uns abgetreten.
                                       Tritt der Kunde vor der vollständigen Bezahlung aus welchen Gründen auch immer, vom Kauf zurück
                                       und ist die Ware soweit fertiggestellt, behalten wir uns vor, eine Aufwandsentschädigung von 25 % einzubehalten.

                                       Dies gilt jedoch nicht bei Auslandsgeschäften.
                                       Bei Überschreiten vereinbarter Zahlungsziele berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem üblichen Bankzinssatz.

    8. Gerichtsstand:          Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Bitburg.